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Dich hat die Angelleidenschaft gepackt und nun willst du unbedingt schleunigst ans Wasser? Auf dieser Seite bekommst du grundlegende Informationen welche (rechtlichen) Voraussetzungen ein Angler in Deutschland erfüllen muss.
Grundsätzlich gilt: 1 .ohne Fischereiprüfung bekommt man keinen Fischereischein 2. ohne Fischereischein bekommt man keine Fischereierlaubnis 3. ohne Fischereierlaubnis darf man nicht legal in Deutschland Angeln
Der Weg zum Fischereischein führt zwangsweise über die Fischereiprüfung. Für Kinder gibt es eine zeitlich begrenzte Ausnahme den Jugendfischereischein.
Jugendfischereischein
Voraussetzung
Der Angler muss mindestens 10 Jahre alt sein und muss beim Fischen von einem Erwachsenen mit Fischereischein begleitet werden.
Ausgabestelle
Den Jugendfischereischein bekommt man bei der örtlichen Stadt-/Gemeindeverwaltung
Kosten
Er ist für 8 € Gebühr (für ein Jahr) zu bekommen.
Besonderheiten
Einen Jugendfischereischein kommt man bis zum Alter von max. 16 Jahren. Wer weiter Angeln möchte muss die Fischereiprüfung ablegen um den Fischereischein zu bekommen.
Der Prüfling muss zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 13 Jahre alt sein.
Ausgabestelle
Der Fischereischein wird von der örtlichen Stadt- / Gemeindeverwaltung ausgegeben.
Kosten
Er kostet als Jahresfischereischein 16 € daneben gibt es den 5-Jahres Fischereischein für 48 €
Den Fischereischein bekommt man mit 14 Jahren. Dazu muss allerdings vorher die Fischereiprüfung vor der unteren Fischereibehörde abgelegt werden.
Fischereiprüfung
Voraussetzung
Der Prüfling muss zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 13 Jahre alt sein.
Vorbereitungslehrgang
ca. 30 Unterrichtsstunden (über 5 Wochen)
Umfang
Die Prüfung ist zweigeteilt und besteht aus einem theoretischem und praktischem Teil.
Theorieprüfung Sie dauert ungefähr 60 Minuten. Aus einem Fragenkatalog von insgesamt 356 sind je 10 Fragen aus den nachfolgenden Themengebieten
- Allgemeine Fischkunde - Spezielle Fischkunde - Gewässerkunde, Fischhege - Gerätekunde - Gesetzeskunde -Natur- und Tierschutz zu beantworten.
Davon müssen mindestens 6 Fragen aus jedem Themengebiet und 45 Fragen insgesamt richtig beantwortet werden. Die praktische Prüfung Dieser Teil nimmt etwa 15 Minuten je Prüfling in Anspruch. Während der Prüfung gilt es seine Fachkenntnisse in zwei Bereichen nachzuweisen:
- Erkennung und Bennung einer Auswahl von heimischen Fischarten - Von 49 Bildtafeln bekommt der Prüfling 6 zufällig ausgewählte Tafeln vorgelegt. Davon müssen 4 richtige Artennamen benannt werden. - waidgerechter Zusammenbau des Angelgeräts und dem notwendigen Zubehör zu den jeweiligen Ruten: - Beringte leichte Angelrute zum Fang von Rotaugen, Rotfedern, Brassen - Feederrute zum Fang von Rotaugen, Rotfedern, Brassen - Angelrute zum Fang von Karpfen - Grundrute zum Fang von Aalen - Spinnrute zum Fang von Hechten - Spinnrute zum Fang von Barschen - Fliegenrute zum Fang von Forellen (Trockenfischen) - Fliegenrute zum Fang von Forellen (Nassfischen) - Angelrute zum Fang von Dorschen - Brandungsrute zum Fang von Plattfischen
Prüfungstermine Die Fischereiprüfung wird ca. 2 mal jährlich abgenommen. Die Prüfungstermine werden regelmäßig in den lokalen Tageszeitungen veröffentlicht.
Infos + Anmeldung Informationen zu den Vorbereitungslehrgängen sowie deren Termine können bei der Anglerecke Geldern
An der Barriere 1 47608 Geldern Tel.: 02831-87272 erfragt werden.
Kosten für Jugendliche Der Lehrgang kostet für Jugendliche 50 €. Für Mitglieder des Rheinischen Fischereiverbandes ermäßigt sich die Lehrgangsgebühr auf 40 €.
Kosten für Erwachsene Für Erwachsene kostet der Lehrgang 75 €. Für Mitglieder des Rheinischen Fischereiverbandes ermäßigt sich die Lehrgangsgebühr auf 65 €.
Lehrmaterial und Prüfungsgebühr Das Lehrmaterial kostet für alle Kursteilnehmer 10 € pro Person. Für die abschließende Fischereiprüfung wird durch den Kreis Kleve eine Gebühr in Höhe von 50 € erhoben.
Fischereierlaubnisschein Um am Gewässer seiner Wahl angeln zu dürfen benötigt der Angler den Fischereierlaubnisschein. Diesen bekommt er vom Inhaber Fischreirechts (Eigentümer oder Pächter) des betreffenden Gewässers. Für den Hölländer See und Heitkamp-See ist dies der ASV-Geldern.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Stand: Februar 2016