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Der Beitritt ist zu jedem Monatsersten möglich. Der Jahresbeitrag wird in diesem Fall zeitanteilig berechnet. Einzelheiten können der Beitragstabelle (pdf) entnommen werden. Antrag der Mitgliedschaft ist hier möglich (ausdrucken, ausfüllen, absenden...)
Die Mitglieder unter 60 Jahren (mit Ausnahme von Invaliden) sind zur Verrichtung von zwei Arbeitsdiensten pro Jahr an den Gewässern verpflichtet. Nichterscheinen wird mit jeweils 10,00 Euro berechnet. Die Gewässerwarte führen entsprechende Anwesenheitslisten. Einzelne Mitglieder, die an den festgesetzten Arbeitstagen unabkömmlich sind, können an anderen Tagen ihren Dienst verrichten, müssen jedoch einen der Gewässerwarte davon unterrichten.
Die Beiträge sind in der Regel Jahresbeiträge und bis zum 31.03. eines jeden Jahres nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Die Beitragsmarken für Folgejahre werden regelmäßig im April mit dem Protokoll der letzten JHV versandt. Sie sind in die entsprechenden Pässe einzukleben. Bis dahin reicht der Einzahlungsbeleg als Beitragsbestätigung.
Fragen können gerne über das Kontaktformular oder per E-Mail an den Vorstand gestellt werden.
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