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Parken am Heitkamp-See
Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass allein der Fahrzeugführer für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung verantwortlich ist. Der Deckersweg und auch der Bartelter Weg sind öffentliche Straßen, die dieser Vorschrift unterliegen. Parken ist nur dann auf dem Seitenstreifen zulässig, wenn die restliche Fahrbahnbreite 3m nicht unterschreitet. Es ist mit vermehrten Kontrollen und ggf. Knöllchen seitens des Ordnungsamtes der Stadt Geldern zu rechnen. (fm)